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Nach einer Versteigerung gibt es i.d.R. einen festgelegten Zeitraum für die Abholung ersteigerter Gegenstände. Diese findet sich in den jeweiligen Objekt-Details, im Katalog bzw. wird auch vor Ort veröffentlicht. Die Abholung kann erst nach vollständiger Bezahlung und muss grundsätzlich vollständig erfolgen. Demontage und Abholung erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers/ Käufers.
I.d.R. können die Gegenstände werktags zwischen 9 und 17 Uhr bzw. freitags zwischen 9 und 14.30 Uhr am Versteigerungsort bzw. Standort abgeholt werden. Für Terminabsprachen steht Ihnen unser Außendienst zur Verfügung. Siehe auch Demontage.
Auch für Online-Auktionen gilt: Nur für Selbstabholer ab Standort. Ein Versand ist nicht vorgesehen.
Um bei einer Online-Auktion mitbieten zu können, ist eine vollständige Anmeldung mit bestätigter Registrierung als Bieter in unserem Online-Bereich erforderlich. Ihre Angaben werden inkl. USt-ID-Nr. intern überprüft und freigegeben. Mittels eines EMail-Links aktivieren Sie anschließend Ihre Bieter-Daten.
Mit einer bestätigten Registrierung und Passwort ist jederzeit eine Anmeldung/ LogIn möglich.
Unter „Kunden-Daten“ besteht damit jederzeit Zugang zu Ihren Stammdaten. Bitte achten Sie auf Ihre Kunden-Daten. Wir warnen vor Missbrauch.
Bei Fragen zu Ihren Kunden-Daten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Preise für Positionen unserer Versteigerungen oder Verkäufen sind an gewerbliche Kunden gerichtet und als Nettopreise ausgewiesen. Auf diese Nettopreise wird zusätzlich das Versteigerungsaufgeld in Höhe von 15% (erstes "+") und auf diese Summe die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% (zweites "+") aufgeschlagen. Bei Online-Auktionen beträgt das Aufgeld 18%. Siehe auch Plus plus.
Um bei einer Präsenz-Versteigerung mitbieten zu können, müssen Interessenten am Tag der Versteigerung im Büro am Versteigerungsort eine sog. Bieterkarte erwerben: Anmeldung gegen Vorlage gültiger Ausweispapiere + USt-ID-Nr. Diese Bieterkarte besitzt eine eindeutige Nummer, mit der Bieter während der Versteigerung verbindliche Gebote abgeben können.
Sofern Sie an einer Versteigerung nicht persönlich teilnehmen können, trotzdem aber ein verbindliches Gebot abgeben oder ein Gebot für einen Anlagen- oder Objektverkauf abgeben möchten, verwenden Sie dazu bitte unser Gebotsformular. Siehe auch Vorgebot.
U.U. ist nach Absprache mit dem Objektleiter auch ein telefonischer Bieter-Service möglich.
Um bei einer Online-Auktion mitbieten zu können, ist eine vollständige Anmeldung und Registrierung als Bieter in unserem Online-Bereich erforderlich. Ihre Angaben werden inkl. USt-ID-Nr. intern überprüft und freigegeben. Mittels eines EMail-Links aktivieren Sie anschließend Ihre Bieter-Daten.
Interessenten ohne gültige USt-ID-Nr. können als Bieter leider nicht zugelassen werden.
Im Rahmen der Onlineauktionen wird ein Bietagent zur Verfügung gestellt. Nach Abgabe eines Maximalgebotes wird das Gebot eines Bieters damit automatisch schrittweise bis zum Erreichen seines Maximalgebotes erhöht, sobald ein Mitbieter bietet, bis der Bieter wieder Höchstbieter ist. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt.
Mit Hilfe des automatischen Bietagenten/ Maximalgebot können Bieter festlegen, welchen Preis sie für eine Position maximal zu zahlen bereit sind. Wird das jeweilige Maximalgebot von anderen Bietern überboten, erfolgt automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.
Bitte geben Sie dazu Ihr Maximalgebot für eine Position in das Gebotsfeld ein und bestätigen. Es wird dann automatisch genau die nächste Gebotsstufe geboten, mit der Sie zum Höchstbietenden werden. Die Gebotsstufen werden vor einer Versteigerung pro Position einzeln festgelegt.
Anmerkungen:
Beispiel: Die Position steht bei einem Startpreis von 100 €. Sie möchten maximal 500 € für diesen Artikel zahlen und geben 500 in das Feld Maximalgebot ein und bestätigen.
Bietet ein anderer Interessent danach z.B. 150 €, erhöht der Bietagent Ihr Gebot im gleichen Moment automatisch auf die nächste Gebotsstufe, mit dem Sie die 150 € des anderen überbieten. Damit bleiben Sie Höchstbietender bis 500 €.
Die Demontage und der Abtransport der ersteigerten/gekauften Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers/ Käufers. Für Terminabsprachen steht unser Außendienst zur Verfügung. Siehe auch Abholung
Bei Freiverkäufen erfolgt die Ermittlung des Höchstgebots in einem festegelegten Zeitraum aus schriftlichen und verbindlichen Geboten per Gebotsformular. Siehe auch Zuschlag.
Gebote können grundsätzlich vor einer (schriftlich) oder während einer (mündlich, mit Bieterkarte) Versteigerung abgegeben werden.
Bei Anlagen- oder Objektverkäufen senden Sie uns bitte Ihr schriftliches und verbindliches Gebot per Gebotsformular im angegebenen Zeitraum zu. Siehe auch Bieten.
Im Bereich Online-Auktion können registrierte Bieter Ihre Gebote verbindlich online abgeben. Siehe auch Online-Auktion.
Sofern eine gültige USt-ID-Nummer angegeben wurde, die mit den angegebenen Adressdaten übereinstimmt, (Prüfung erfolgt auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern), kann eine umsatzsteuerbefreite Rechnung ausgestellt werden. Auf Grund der neuen Gesetzeslage ab dem 01.01.2014 wird zu jeder solchen Rechnung vorab eine Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer kassiert, die nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente, vor allem der Gelangensbestätigung zurück erstattet wird.
Auf Grund des Aufwandes bezüglich Prüfung, Kautionsverwaltung und Verbuchung, den eine Rechnungsstellung ohne MwSt. für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen verursacht, wird bis zu einem Wert von netto 500,- €uro je Rechnung grundsätzlich die Mehrwertsteuer berechnet. Das gilt nicht für Artikel, bei denen in der Auktion Steuerfreiheit angegeben ist.
Im Rahmen der Onlineauktionen wird ein Bietagent zur Verfügung gestellt. Nach Abgabe eines Maximalgebotes wird das Gebot eines Bieters damit automatisch schrittweise bis zum Erreichen seines Maximalgebotes erhöht, sobald ein Mitbieter bietet, bis der Bieter wieder Höchstbieter ist. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt.
Mit Hilfe des automatischen Bietagenten/ Maximalgebot können Bieter festlegen, welchen Preis sie für eine Position maximal zu zahlen bereit sind. Wird das jeweilige Maximalgebot von anderen Bietern überboten, erfolgt automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.
Bitte geben Sie dazu Ihr Maximalgebot für eine Position in das Gebotsfeld ein und bestätigen. Es wird dann automatisch genau die nächste Gebotsstufe geboten, mit der Sie zum Höchstbietenden werden. Die Gebotsstufen werden vor einer Versteigerung pro Position einzeln festgelegt.
Anmerkungen:
Beispiel: Die Position steht bei einem Startpreis von 100 €. Sie möchten maximal 500 € für diesen Artikel zahlen und geben 500 in das Feld Maximalgebot ein und bestätigen.
Bietet ein anderer Interessent danach z.B. 150 €, erhöht der Bietagent Ihr Gebot im gleichen Moment automatisch auf die nächste Gebotsstufe, mit dem Sie die 150 € des anderen überbieten. Damit bleiben Sie Höchstbietender bis 500 €.
Mindestgebote werden vom Auktionator festgesetzt und markieren die Startpreise einer zum Aufruf kommenden Position. Siehe auch Ausrufpreise.
Bitte beachten: Bis zum Erreichen des Vorbehaltspreises gibt es für Online-Auktionen keinen Biet-Agenten und Gebote werden in voller Höhe angenommen.
Um bei einer Online-Auktion mitbieten zu können, ist eine vollständige Anmeldung und Registrierung als Bieter in unserem Online-Bereich erforderlich. Ihre Angaben werden inkl. USt-ID-Nr. intern überprüft und freigegeben. Mittels eines EMail-Links aktivieren Sie anschließend Ihre Bieter-Daten.
Interessenten ohne gültige USt-ID-Nr. können als Bieter leider nicht zugelassen werden.
Für unsere Online-Auktionen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Verkaufs- & Versteigerungsbedingungen unsere speziellen Online-AGB. Bei Online-Auktionen beträgt das Aufgeld 18%.
Bis zum Erreichen des Vorbehaltspreises gibt es für Online-Auktionen keinen Biet-Agenten und Gebote werden in voller Höhe angenommen.
Auf das aktuelle Höchstgebot erhalten Bieter innerhalb weniger Minuten eine automatische Benachrichtigung per EMail. Wenn überboten, erhalten Bieter – soweit gewünscht – innerhalb weniger Minuten eine automatische Benachrichtigung per EMail.
Geht in den letzten 60 Sekunden einer ablaufenden Online-Auktion ein neues Gebot ein, verlängert sich die Auktion jeweils um 1 Minute, bis keine Gebote mehr eingehen. Die Endzeit der folgenden Positionen ohne gültiges Höchstgebot der Auktion verschiebt sich entsprechend.
Nach Beendigung der Online-Auktion erhalten Bieter auf Zuschläge eine automatische Benachrichtigung per EMail (Avis). Nach Abschluss der Auktion wird Ihre Original-Rechnung mit ausgewiesener MwSt. automatisch erstellt und per EMail versandt.
Bitte beachten: Online-Auktion – Rechnung
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der automatischen Rechnungserstellung die Rechungsanschrift einschl. der Groß-/Kleinschreibung exakt den von Ihnen bei der Registrierung gemachten Angaben entsprechen wird. Sie können vor Gebotsabgabe Änderungen vornehmen, jedoch ist das nachträgliche erneute Ausstellen einer Rechnung mit einer abweichenden Adresse nicht möglich.
Sollten Sie Ihre Registrierungsdaten für die Online-Auktion vergessen haben, geben Sie bitte im Anmeldebereich oben rechts Ihre EMail-Adresse ein und Sie erhalten Ihre Zugangsdaten per EMail zugesandt.
Preise für Positionen unserer Versteigerungen oder Verkäufen sind an gewerbliche Kunden gerichtet und als Nettopreise ausgewiesen. Auf diese Nettopreise wird zusätzlich das Verwertungsaufgeld in Höhe von 15% (erstes "+") und auf diese Summe die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% (zweites "+") aufgeschlagen. Bei Online-Auktionen beträgt das Aufgeld 18%. Siehe auch Aufgeld.
Um bei einer Online-Auktion mitbieten zu können, ist eine vollständige Anmeldung mit bestätigter Registrierung als Bieter in unserem Online-Bereich erforderlich. Ihre Angaben werden inkl. USt-ID-Nr. intern überprüft und freigegeben. Mittels eines EMail-Links aktivieren Sie anschließend Ihre Bieter-Daten.
Mit einer bestätigten Registrierung und Passwort ist jederzeit eine Anmeldung/ LogIn möglich.
Unter „Kunden-Daten“ besteht damit Zugang zu Ihren Stammdaten.
Mit einer Scheckbestätigung (Formular/ Vorlage im Download-Bereich) bestätigt Ihre Bank durch Stempel und Unterschrift einen Scheck bis zu einer gewissen Höhe mit Sicherheit einzulösen. Bis zu dieser Höhe werden von uns Schecks akzeptiert.
Da Schecks mit einer Frist von 7 Tagen widerrufen werden können, benötigen wir auch im Interesse unserer Auftraggeber die Sicherheit, dass der Rechnungsbetrag tatsächlich und unwiderruflich auf dem Auktionskonto gutgeschrieben wird.
Nur für Selbstabholer ab Standort. Ein Versand ist nicht vorgesehen. Siehe auch Abholung.
Gebrauchte Sachen/ Gegenstände werden von uns i.d.R. versteigert wie gesehen, d.h. in dem Zustand, in dem sie sich befinden und besichtigt wurden bzw. hätten besichtigt werden können und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gegenstände werden i.d.R. nur sichtgeprüft, aber nicht auf Funktion.
Die Versteigerungsbedingungen regeln verbindlich den Ablauf einer Versteigerung. Für jede Versteigerung sind allein die zum Aushang gebrachten Versteigerungsbedingungen sowie die Versteigerungsverordnung des Gesetzgebers maßgeblich.
Für unsere Online-Auktionen gelten zusätzlich zu den allg. Geschäftsbedingungen unsere speziellen Online-AGB.
Der Versteigerungskatalog wird von uns wenige Wochen vor der Versteigerung veröffentlicht und enthält die Positionen, die während der Versteigerung zum Aufruf kommen und erworben werden können. Die Beschreibungen mit techn. Daten und sämtlichen Angaben von Maßen, Ausstattungsmerkmalen etc., sind Circa-Angaben, unverbindlich und stellen keine Äußerung über die Beschaffenheit dar. Druckfehler, Irrtum, Aussonderungen, Drittrechte und Zwischenverkauf vorbehalten. Eine intensive vorherige Besichtigung der Versteigerungsgegenstände ist deshalb Obliegenheit des Käufers.
Das Verwertungsaufgeld/ Aufgeld ist sozusagen die Verkaufsprovision des Verwerters. Sie wird auf den erzielten Nettopreis einer Position aufgeschlagen. I.d.R. beträgt das Verwertungsaufgeld 15% vom Nettopreis. Bei Online-Auktionen beträgt das Aufgeld 18%. Siehe auch Plus plus.
Gebote können grundsätzlich auch schriftlich vor Präsenz-Versteigerungen entsprechend der allg. Verkaufs- & Versteigerungsbedingungen abgegeben werden. Bieter sind an ihr Vorgebot i.d.R. 14 Tage verbindlich gebunden. Anders lautende Fristen bedürfen vorab der beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Anlagen- oder Objektverkäufen senden Sie uns bitte Ihr schriftliches Gebot per Gebotsformular (Formular im Download-Bereich) im angegebenen Zeitraum zu. Siehe auch Bieten.
Bei Online-Auktionen gibt es grundsätzlich keine Vorgebote.
Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, so verbindet sich damit noch kein Recht auf den Erwerb des Gegenstandes. In diesem Fall ist der Bieter für 14 Kalendertage nach Auktionsende oder einen vorab beiderseitig schriftlich vereinbarten Zeitraum verbindlich an sein Gebot gebunden. Erfolgt in dieser Zeit kein endgültiger Zuschlag durch den Auktionator, kommt der Kauf nicht zustande.
Bitte beachten: Die Abholung verzögert sich beim Vorbehalt bis zum endgültigen Zuschlag, da vorher keine Rechnung entsteht. Unsere Sachbearbeiter nehmen nach Beendigung einer Auktion kurzfristig Kontakt zu Bietern mit vorbehaltlichen Zuschlägen auf.
Bitte beachten: Bis zum Erreichen des Vorbehaltspreises gibt es für Online-Auktionen keinen Biet-Agenten und Gebote werden in voller Höhe angenommen.
Der Kaufpreis für ersteigerte Positionen bei einer Versteigerung ist sofort nach dem Zuschlag fällig. Der Ersteigerer/ Käufer hat den vollen Kaufpreis in bar oder mit bankbestätigtem Scheck an den Auktionator zu zahlen. Bei Zahlung mit Scheck kann die Übergabe des Kaufgegenstandes, die Demontage sowie der Abtransport erst nach der vorbehaltlosen Gutschrift des Scheckbetrages erfolgen. Siehe auch Scheckbestätigung.
Den Zuschlag bei einer Versteigerung oder z.B. auch bei einem Anlagenverkauf erhält grundsätzlich der Bieter mit dem höchsten Gebot. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme und Bezahlung. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach freiem Ermessen des Auktionators/ Verkäufers zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden. Mit dem Zuschlag gilt der Versteigerungsgegenstand dem Höchstbietenden gegenüber als übergeben inkl. Gefahrenübergang. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Ersteigerer/ Käufer über.
Wir hoffen, Ihre allgemeinen Fragen hiermit beantwortet zu haben. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Anregungen.
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